Die Leistungsübersicht Ihres Notars aus Herford, Dr. Thorsten Graf
Das Leistungsspektrum Ihres Notars aus Herford, Dr. Thorsten Graf, ist umfangreich und soll im Folgenden einmal genauer beleuchtet werden. Kurz gesagt beschäftigt sich Ihr Notar aus Herford mit allem, was Kaufverträge befasst, Übertragung- und Schenkungsverträgen oder Grundschuldbestellungen. Im Bereich des Unternehmertums geht es Gründungen von verschiedenen Firmen bzw. Gesellschaften, um Übertragungen von Geschäftsanteilen oder auch um die Liquidation einer Gesellschaft. Beim Thema Erbrecht geht es um alle Punkte rund um das Testament oder den Erbvertrag, Vereinbarungen zwischen Miterben oder um Erbscheinanträge. Im familiären Sektor geht es etwa um Vollmachten und Patientenverfügungen, um Eheverträge, um Scheidungsfolgen oder einen Adoptionsantrag.

Beim Kaufvertrag geht es vor allem um die Geschäfte rund um Immobilien. Das heißt, wenn ein Immobilienkauf oder -verkauf etwa für eine Eigentumswohnung, ein Grundstück, ein Ein- oder Mehrfamilienhaus geplant ist. Ihr Notar aus Herford, Dr. Thorsten Graf, begleitet Sie von der ersten Beratung hin bis zu den letzten nötigen Eintragungen im Grundbuch. Er formuliert alle notwendigen Vereinbarungen nach Ihren Wünschen und beurkundet den eigentlichen Vertragsabschluss. Zu den Aufgaben des Notars gehören auch Korrespondenz mit Gerichten und Banken oder Behörden. Er holt alle nötigen Genehmigungen ein und sorgt für die Löschung von eventuellen Pfandrechten im Grundbuch. Außerdem achtet Ihr Notar auf die rechtliche Absicherung bei der Zahlung des Kaufpreises und der Übertragung der Eigentumsverhältnisse.
Beim Thema Grundbesitz berät Ihr Notar aus Herford Sie außerdem zum Thema Übertragung und Schenkung, etwa wenn die Erbfolge vorzeitig stattfindet. Grundbuchbestellungen oder grundbuchrelevante Erklärungen übernimmt Dr. Thorsten Graf für Sie.
Planen Sie die Gründung einer Gesellschaft oder steht die Erstellung von Gesellschaftsvereinbarungen an, dann berät Sie Ihr Notar aus Herford genauso, wie bei der Übertragung von Geschäftsanteilen, bei der Protokollierung von Hauptversammlungen bzw. Gesellschaftsversammlungen, bei Unternehmenstransaktionen, Umwandlungen oder der Fusion oder Geschäftsnachfolge.
Natürlich unterstützt Sie Dr. Thorsten Graf auch dann, wenn eine Gesellschaft aufgelöst werden soll. Unbedingte Voraussetzung dafür ist der entsprechende Gesellschafterbeschluss. Die Auflösung selbst ist im Folgenden im Handelsregister einzutragen und bekannt zu machen. Ihr Notar aus Herford bereitet die entsprechenden Unterlagen zur Austragung vor und erläutert Ihnen als Gesellschafter das weitere Vorgehen.
In familienrechtlicher Hinsicht kann die beratende und unterstützende Arbeit Ihres Notars aus Herford ganz unterschiedlich ausfallen. Zu den häufigen Anliegen gehören Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, die beispielsweise Ehepartner gerne eingehen, um für den späteren traurigen Ernstfall klare Entscheidungswege zu haben. Die dafür nötigen persönlichen Daten, die zum ersten Besprechungstermin nötig sind, können schon vorab telefonisch oder schriftlich besprochen werden.
Wer den Bund fürs Leben eingeht, ist mit einem Ehevertrag in der Regel gut beraten. Auch hier unterstützt Sie Ihr Notar aus Herford, Dr. Thorsten Graf, umfassend. Da sich Eheverträge ausgesprochen individuell gestalten, ist auch hier vorab eine telefonische Besprechung oder ein schriftlicher Austausch sinnvoll, um zu klären, was zum eigentlichen Termin an Daten und Unterlagen benötigt wird.
Das Thema Scheidung hingegen ist komplex und benötigt vor allem Daten darüber, wie sich im Rahmen der Scheidung über verschiedene Punkte geeinigt wird. Liegt eine Einigung über die wesentlichen Punkte einer einvernehmlichen Scheidung vor, kann Ihr Notar aus Herford die Scheidungsfolgenvereinbarung beurkunden. Die entsprechenden Unterlagen können Sie schon vorab schriftlich einreichen.
Haben Sie sich entschieden, ein minderjähriges Kind oder einen volljährigen Erwachsenen zu adoptieren, dann bedarf dies eines Adoptionsantrages, der notariell beurkundet sein muss. Dieser ist Basis zur Einleitung des entsprechenden Verfahrens beim Familiengericht. Ihr Notar aus Herford unterstützt Sie gerne bei der Vorbereitung und Beurkundung des Adoptionsantrages.
Natürlich unterstützt Sie Dr. Thorsten Graf auch dann, wenn eine Gesellschaft aufgelöst werden soll. Unbedingte Voraussetzung dafür ist der entsprechende Gesellschafterbeschluss. Die Auflösung selbst ist im Folgenden im Handelsregister einzutragen und bekannt zu machen. Ihr Notar aus Herford bereitet die entsprechenden Unterlagen zur Austragung vor und erläutert Ihnen als Gesellschafter das weitere Vorgehen.
Zu den häufigsten Aufgaben Ihres Notars aus Herford gehört das Thema Erbschaft, insbesondere wenn es um die Erstellung eines Testaments oder Erbvertrages geht. Mit einer telefonischen Vorbesprechung, bei der die relevanten Fakten bereits besprochen werden können, ist das Aufsetzen der entsprechenden Urkunden dann für Sie eine zügig abwickelbare Angelegenheit.
Neben dem reinen Testament berät Sie Ihr Notar aus Herford auch zu allen Vereinbarungen, die zwischen Miterben über die Aufteilung des betreffenden Nachlasses getroffen werden müssen.
Bei Bedarf unterstützt Sie Dr. Thorsten Graf auch bei der Beurkundung von Erbscheinanträgen oder Anträgen auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses und eines europäischen Nachlasszeugnisses.
Natürlich unterstützt Sie Dr. Thorsten Graf auch dann, wenn eine Gesellschaft aufgelöst werden soll. Unbedingte Voraussetzung dafür ist der entsprechende Gesellschafterbeschluss. Die Auflösung selbst ist im Folgenden im Handelsregister einzutragen und bekannt zu machen. Ihr Notar aus Herford bereitet die entsprechenden Unterlagen zur Austragung vor und erläutert Ihnen als Gesellschafter das weitere Vorgehen.
